Informationsfreiheitsgesetz: Mehr Transparenz für Gemeinden

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Am 1. September 2025 tritt in Österreich das neue Informationsfreiheitsgesetz (IFG) in Kraft und ersetzt das seit 1925 bestehende Amtsgeheimnis. Ziel ist ein moderner Staat, mehr Transparenz und gestärktes Vertrauen in die öffentliche Verwaltung.

Was bedeutet das für Gemeinden und Verbände?

  • Proaktive Veröffentlichungspflicht ab 5.000 Einwohnern (kleinere Gemeinden können freiwillig veröffentlichen).
  • Auskunft auf Antrag – jede Person kann Informationen anfordern, die binnen vier Wochen beantwortet werden müssen.
  • Hohe Anforderungen an Dokumentation, Datenschutz und fristgerechte Bearbeitung.

Unsere Lösungen für eine rechtskonforme und effiziente Umsetzung:

  • IFG Proaktive Veröffentlichung – lückenlose Prüfschritte gemäß § 4 IFG, revisionssichere Dokumentation, direkte Übermittlung aus dem k5DMS an data.gv.at ohne Systemwechsel
  • IFG Information auf Antrag – fristgerechte Bearbeitung nach § 7 IFG, Vorlagen für Antwortschreiben, strukturierte Interessensabwägung
  • Anonymisierung – Vorlagen in Session Sitzungsmanagement, VertiGIS FM und k5 Verfahren, Zusätzlich unterstützen wir Sie bei Bedarf bei der Registrierung des kostenlosen Anonymisierungstools der EU und geben Ihnen technische Tipps zur Nutzung.
  • Datenschutzberatung – Unterstützung bei komplexen Interessensabwägungen durch unser Team Datenschutz & Recht

Damit Sie bestens vorbereitet sind, bieten wir praxisnahe IFG-Seminare an:

02.09.2025 (Di) - 09:00 bis 12:00 Uhr

23.09.2025 (Di) - 09:00 bis 12:00 Uhr

30.09.2025 (Di) - 09:00 bis 12:00 Uhr

Mit unseren Lösungen und Seminaren sind Sie bestens auf das IFG vorbereitet – sprechen Sie uns an!

IFG Datenblatt (110 KB) - .PDF