Die EU Instant Payment-Verordnung (EU 2024/886) ist bekanntlich am 8. April 2024 in Kraft getreten und gelangt schrittweise zur Anwendung. Seit dem 9. Jänner 2025 müssen alle Kreditinstitute das Empfangen von Echtzeitüberweisungen innerhalb des Euroraums ermöglichen. Ab dem 9.Oktober 2025 muss das Senden von Echtzeitüberweisungen innerhalb des Euroraumsohne zusätzliches Entgelt angeboten werden.
Darüber hinaus werden die Kreditinstitute im EWR-Raum ab dem 9. Oktober 2025 verpflichtet, eine Empfängerüberprüfung (Verification of payee = VOP) für jede SEPA-Überweisung und SEPA-Echtzeitüberweisung in EURO noch vor der Autorisierung der Zahlung durchzuführen. Dabei wird der angegebene Empfängername mit dem tatsächlichen Kontoinhaber des angegebenen Empfängerkontos überprüft, um die Anzahl von Fehlüberweisungen zu reduzieren.
Hinzu kommt noch, dass der österreichische Multibankstandard MBS ausläuft und durch den Kommunikationsstandard EBICS(Electronic Banking Internet Communication Standard) abgelöst wird.
Bei Einzelüberweisungen ist die Empfängerüberprüfung verpflichtend. Bei Sammelaufträgen wird es die Möglichkeit geben, dass die Empfängerprüfung auf Überweisungskonten deaktiviert werden kann (OptOut).
Wir gehen davon aus, dass in öffentlichen Körperschaften diese Option nicht „gezogen“ wird, sondern die OptIn-Variante gewählt wird (=Empfängerüberprüfung).
Weiterführende Infos dazu – vor allem wie die Abwicklung der Empfängerprüfung in den jeweiligen Banken-Softwareprodukten zu handhaben ist -erhalten sie bei ihrer Hausbank.
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