Prüfung Kontoinhaber – EU Instant Payment-Verordnung

EU Instant Payment

Die EU Instant Payment-Verordnung (EU 2024/886) ist bekanntlich am 8. April 2024 in Kraft getreten und gelangt schrittweise zur Anwendung. Seit dem 9. Jänner 2025 müssen alle Kreditinstitute das Empfangen von Echtzeitüberweisungen innerhalb des Euroraums ermöglichen. Ab dem 9.Oktober 2025 muss das Senden von Echtzeitüberweisungen innerhalb des Euroraumsohne zusätzliches Entgelt angeboten werden.

Darüber hinaus werden die Kreditinstitute im EWR-Raum ab dem 9. Oktober 2025 verpflichtet, eine Empfängerüberprüfung (Verification of payee = VOP) für jede SEPA-Überweisung und SEPA-Echtzeitüberweisung in EURO noch vor der Autorisierung der Zahlung durchzuführen. Dabei wird der angegebene Empfängername mit dem tatsächlichen Kontoinhaber des angegebenen Empfängerkontos überprüft, um die Anzahl von Fehlüberweisungen zu reduzieren.

Hinzu kommt noch, dass der österreichische Multibankstandard MBS ausläuft und durch den Kommunikationsstandard EBICS(Electronic Banking Internet Communication Standard) abgelöst wird.

Was passiert ab dem 9. Oktober 2025 in ihrer Banken-Software?

Bei Einzelüberweisungen ist die Empfängerüberprüfung verpflichtend. Bei Sammelaufträgen wird es die Möglichkeit geben, dass die Empfängerprüfung auf Überweisungskonten deaktiviert werden kann (OptOut).

Wir gehen davon aus, dass in öffentlichen Körperschaften diese Option nicht „gezogen“ wird, sondern die OptIn-Variante gewählt wird (=Empfängerüberprüfung).

Weiterführende Infos dazu – vor allem wie die Abwicklung der Empfängerprüfung in den jeweiligen Banken-Softwareprodukten zu handhaben ist -erhalten sie bei ihrer Hausbank.

Erlagschein

Infos zur Prüfungsart mit Stand 11.9.2025 (kein Anspruch auf Vollständigkeit):

  • VOP tritt per 9. Oktober in Kraft 
  • VOP betrifft alle EUR-Überweisungen im EWR Raum mit Ausnahme von dringenden Zahlungen und Lastschriften
  • Es gibt 3 Arten von Rückmeldung bei VOP Prüfung: no match, close match, match
  • Umso länger ein Kontoinhaber-Wortlaut, umso mehr darf für ein close match falsch sein
  • Nur bei einem close match wird der korrekte Kontoinhaber-Wortlaut angezeigt
  • Umlaute wie ä, é werden zu ae, e
  • GmbH, GmbH & co KG etc. wird ignoriert
  • Nach VOP Prüfung können Sie selbst entscheiden, ob Sie die Zahlung freigeben wollen oder nicht. Grundsätzlich kann jedoch nur der komplette Datenträger abgelehnt oder durchgeführt werden (nicht einzelne Transaktionen)

Was steckt dahinter?

  • VoP-Prüfung: Zahlungseinreicher erhalten bereits vor der Freigabe der Überweisung eine Rückmeldung vom Bankensystem – etwa „Match“, „Close Match“, „No Match“ oder „Other“. Damit kann Fehlzahlungen durch Tippfehler oder gezielte Manipulation vorgebeugt werden.
  • Zielsetzung: Der EU geht es um Minimierung von Betrug und Zahlungspannen, mehr Sicherheit und Vertrauen im Zahlungsverkehr.

Was bedeutet das konkret für Gemeinden?

  • Zahlungsdateien und Zahlscheinprozesse müssen sicherstellen, dass der Empfängername exakt mit den Bankdatenübereinstimmt.
  • Abweichungen (etwa bei Gemeindenamen, Behördenbezeichnungen oder Abkürzungen) können künftig zu Abweisung oder Verzögerung von Zahlungen führen, insbesondere bei Eilüberweisungen.
  • Auch bei Daueraufträgen, Förderzahlungen oder Lieferantenrechnungen ist äußerste Genauigkeit gefragt, um reibungslose Abläufe zu gewährleisten.

Umsetzung im k5 Finanzmanagement

  • Pflichtfelder erweitert: Ab der Version 3.8 Sprintversion #200 (Auslieferung mit 12.09.2025) werden sämtliche Kontoanlagen so gestaltet, dass Vor-/Nachname oder Firmenname des Empfängers verpflichtend sind.
  • Exportoptimierung: Zahlungsdateien sind bankkonform aufgebaut mit allen notwendigen Feldern für Name und IBAN.
  • Automatische Befüllung: Fehlen Empfängernamen, so werden sie künftig aus den Stammdaten ergänzt (bspw. Firmenbezeichnung oder Name der steuerpflichtigen Person).

Handlungsempfehlungen

  • Prüfung aller bestehenden Bankverbindungen in k5, idealerweise per Excel-Export, auf Lücken bei Empfängernamen.
  • Keine Bankverbindung ohne Namen darf bestehen – sonst droht die automatisierte Abweisung durch den Zahlungsdienstleister.

Fazit

Die neue EU-Regelung stärkt die Sicherheit im Zahlungsverkehr – aber sie ändert die Spielregeln für Gemeinden nachhaltig. Mit k5 Finanzmanagement sind Sie bestens vorbereitet: Sie erfüllen die neuen Vorgaben, passen Ihre Prozesse proaktiv an und vermeiden Zahlungsprobleme ganz automatisch – ohne Mehraufwand für Ihre Verwaltung.