Mit k5 bestens auf die VRV 2015 vorbereitet

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Das Finanzministerium hat Mitte Oktober einheitliche Rechnungslegungs- und Budgetregeln für Länder und Gemeinden erlassen. Mit der „Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015“ wird die Umstellung auf eine erweiterte Kameralistik – Erweiterung auf Ergebnis-, Finanzierungs- und Vermögensrechnung – vorgeschrieben.

Gemeinden benötigen künftig (Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern ab 1.1.2019, mit weniger als 10.000 Einwohnern ab 1.1.2020) ein Buchführungssystem, welches diese Vorgaben in allen Belangen erfüllt. Gemeinden, die mit k5 Finanzmanagement arbeiten, sind bereits bestens darauf vorbereitet.

k5 basiert auf dem Modell einer Drei-Komponenten-Rechnung: diese sieht schon seit vielen Jahren eine eingeschränkte doppelte und gleichzeitig kameralistische Buchführung in den Gemeinden vor. Nun wird dieses System im Sinne der mit 19.10.2015 erlassenen „Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015“ angepasst. 

Damit kann k5 den Anforderungen der Verordnung zur VRV 2015 weit besser, rascher und kostengünstiger nachkommen, als Systeme, die auf Basis einer rein kaufmännischen, doppelten Buchhaltung arbeiten.

Drei Komponenten System - Variante 2 für PSC 

Rasche und reibungslose Umstellung

So stellen wir sicher, dass die Umstellung auf das neue Rechnungswesen in den Gemeindeämtern für die k5 Anwender den geringstmöglichen Anpassungs- und Umstellungsaufwand verursachen und die neuen Anforderungen reibungslos eingeführt werden können.

k5 Finanzmanagement wird nach Umsetzung der Verordnung zur VRV 2015 die einschlägig geforderten drei Haushalte Ergebnis-, Finanzierungs- und Vermögenshaushalt zur Verfügung stellen:

  • Finanzierungsrechnung, Finanzierungsvoranschlag
  • Vermögensrechnung
  • Ergebnisrechnung, Ergebnisvoranschlag

Unten finden Sie ein Beispiel einer Finanzierungs-/Ergebnisrechnung VRV 2015. Erstellt aus der aktuellen Software-Version von k5 Finanzmanagement.

 2015-12-15_k5_Ergebnishaushalt.jpg       2015-12-15_k5_Finanzierungshaushalt.jpg

 

Mehr Informationen zur VRV finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Finanzen.

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