k5 Abstimmungsverzeichnis

In allen maßgeblichen Wahlordnungen ist unter bestimmten Rahmenbedingungen das Führen eines „Elektronischen Abstimmungsverzeichnisses“ erlaubt. Wir haben für Sie das k5 Abstimmungsverzeichnis entwickelt, eine neue Anwendung – mit der die Gemeinden diese Aufgabe effizient und vor allem rechtskonform erledigen können. Sie können selbst entscheiden, ob Sie einzelne oder alle Wahllokale damit ausstatten wollen.

Sollten Sie Fragen zu k5 Abstimmungsverzeichnis haben, wenden Sie sich bitte an den zuständigen PSC-Vertriebsbetreuer.

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