Bisher war es in den Gemeinden üblich, Fakturen gegenüber Kunden über den Haushalt als Sollstellung zu buchen. Mit Inkrafttreten der VRV 2015 gibt es keine Möglichkeit mehr, Forderungen oder Verbindlichkeiten direkt im Haushalt darzustellen, anfängliche und schließliche Reste gibt es nun nicht mehr. Genau für diesen Fall wurde das Modul k5 Fakturierung entwickelt.